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   OLG Frankfurt, 21.01.2009 - 7 U 96/08   

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https://dejure.org/2009,41456
OLG Frankfurt, 21.01.2009 - 7 U 96/08 (https://dejure.org/2009,41456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 U 96/08 (https://dejure.org/2009,41456)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - 7 U 96/08 (https://dejure.org/2009,41456)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08

    Kautionsversicherungsvertrag: Prämienansprüche des Versicherers nach Eröffnung

    Dass bei einer Insolvenz des Schuldners der vereinbarte Regress weitgehend gegenstandlos ist, rechtfertigt - anders als die Berufung meint - aus der Sicht des Senats keine andere Beurteilung (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21.1.2009, 7 U 96/08, Anlage BB 1).

    Die zu zahlenden Prämien waren daher auch im konkreten Fall die Gegenleistung für die von der Beklagten vorgenommene Geschäftsbesorgung (vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 21.1.2009, 7 U 96/08, Anlage BB 1), nämlich der Bereitstellung des Avalrahmens und der anhaltenden Bereitschaft, Avale auszugeben.

    Dies rechtfertigt nach Auffassung des Senats keine abweichende rechtliche Beurteilung (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.1.2009, Az. 7 U 96/08).

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt am Main vom 21.1.2009 (Az. 7 U 96/08, Anlage BB 1, und Az. 7 U 92/08, Anlage BB 3), des OLG München vom 25.11.2008 (25 U 3731/08, Anlage BB 2) und der Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.10.2009 (Az. 10 U 1118/08; Anlage B 2) wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Revision zugelassen.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 185/08

    Anwendung der zur Kautionsversicherung ergangene Rechtsprechung auf

    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist es ebenfalls ohne Bedeutung, dass die vom BGH entschiedenen Fälle jeweils Kautionsversicherungen betrafen, während hier eine Avalkreditlinie einer Bank betroffen ist, da für beide Parteien die Risikovorsorge (Rückgriff und vorher bestellte Sicherheiten) identisch ist (vgl. insofern auch die Entscheidungen des 7. Senats des OLG Frankfurt am Main vom 21. Januar 2009, 7 U 92/08 und 7 U 96/08, die den hiesigen Kläger und Klagen gegen Kreditversicherer betrafen, sowie das Urteil des OLG München vom 25. November 2008, 25 U 3731/08, BeckRS 2009 02807).
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